Die Planrechnung ist der Kompass für Unternehmensgründer
Die Planrechnung ist für Gründungsprojekte wie der Kompass in der Seefahrt oder der Bauplan des Architekten beim Hausbau. Kein Kapitän würde sich ohne einen Kompass auf hohe See begeben. Und ein stabiles Haus ohne Bauplan zu errichten, ist undenkbar. Für Gründer ist die Planrechnung das Instrument für die Orientierung, um das Ziel der erfolgreichen Selbständigkeit zu erreichen. Sie bietet Sicherheit für die notwendigen Schritte, um den errechneten Mindestumsatz, den man braucht, zu erreichen. Sie dient als roter Faden durch die vielen neuen Herausforderungen, denen man als Erstgründer gegenüber steht und wenn man wichtige Entscheidungen treffen muss. Dadurch minimiert die Planrechnung das Risiko des Scheiterns.

Beratung und Coaching
Als Unternehmensberater mit Spezialisierung auf Gründungen und Coaching unterstütze ich Gründerinnen und Gründer bei der optimalen Vorbereitung für den Start in die Selbständigkeit und begleite Jungunternehmen nach der Gründung dabei, den gemeinsam erstellten Plan umzusetzen und die Herausforderungen dabei erfolgreich zu bewältigen.
Die erfolgreiche Unternehmensgründung besteht aus zwei grundlegenden Zutaten: Einer gründlichen Planung und der beharrlichen Umsetzung des Plans.
Meine Tool-Box - Planrechnungsarten die ich einsetze
Eine Planrechnung für die eigene Unternehmensgründung kann verschiedene Aufgaben erfüllen. In ihrer einfachsten Form, als Mindestumsatzrechnung, setze ich sie zunächst als Kontrollinstrument dafür ein, ob sich eine selbständige Tätigkeit überhaupt für den Gründer rechnet. Je nach persönlicher Ausgangssituation der Gründerinnen und Gründer ist der notwendige Mindestumsatz pro Jahr somit eine wichtige Kennzahl, die wir gemeinsam berechnen. Wenn der errechnete Mindestumsatz also zeigt, wie hoch der benötigte Umsatz pro Jahr sein muss, ist die Mindestumsatzrechnung auch das geeignete Tool für die Entscheidung, ob man sich überhaupt mit seiner Geschäftsidee selbständig machen sollte. Das spart Zeit, Nerven und im besten Fall auch viel Geld.
Die Mindestumsatzrechnung kann aber noch mehr: sie kann für verschiedene Branchen eingesetzt werden, da sie flexibel in der Art der Umsatzberechnung ist. So kann sie für Dienstleister, für Handelsunternehmen, Handwerker, Provisionsgeschäfte und auch für Gastronomiebetriebe verwendet werden.
In einigen Bundesländern, wie z.B. in Salzburg, wird die Mindestumsatzrechnung für Neugründer über das Gründerservice der Wirtschaftskammer zu 100% gefördert und ist daher für Gründer kostenlos! Weitere Infos dazu über das jeweilige Gründerservice.

Eine andere Variante der Planrechnung, die ich einsetze, ist die detaillierte 4-Jahreskalkulation inklusive Liquiditätsberechnung. Das ist die weitaus komplexere Form der unternehmerischen Planrechnung. Allerdings geht sie auch viel mehr in die Tiefe als die Mindestumsatzrechnung. Ich setze die 4-Jahresplanung immer dann ein, wenn die Liquidität des Unternehmens speziell beobachtet werden muss. Das ist vor allem bei produzierenden Unternehmen der Fall, aber auch bei schnell wachsenden, wie zum Beispiel Start-ups. Falls man mit Fremdkapital gründet, mittels Bankkredit oder Risikokapitalgebern, wollen die Geldgeber natürlich genau wissen, was mit dem bereitgestellten Geld wann passiert und was die geplanten Auswirkungen auf das Jungunternehmen sind. Die Geldgeber wollen ja in absehbarer Zeit ihr Geld, inklusive Zinsen, wieder zurück haben.
Wenn eine GmbH oder eine Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) mit mehreren Gesellschaftern gegründet wird, empfehle ich ebenfalls die 4-Jahreskalkulation, da sie im Gegensatz zur einfachen Mindestumsatzrechnung alle Veränderungen im Stammkapital darstellen kann.
Auch für investitionsintensive Gründungen ist die 4-Jahreskalkulation die bessere Variante, da sie Abschreibungen in linearer oder degressiver Form berechnen kann.

Der Businessplan ist keine Planrechnungsart sondern die Kombination aus Planrechnung – dem Kalkulationsteil – und einem beschreibenden Textteil für das zu gründende Unternehmen.
Ein Businessplan wird immer dann erstellt, wenn man sein Gründungsvorhaben Außenstehenden im Detail beschreiben will oder muss. Je größer der Finanzierungsbedarf, zum Beispiel für Anfangsinvestitionen, desto genauer muss die Beschreibung über die Verwendung des geborgten Fremdkapitals sein.
Dabei ist es wichtig, den Businessplan genau auf den Leser zu formulieren. Den Kreditspezialisten einer Bank interessieren andere Kennzahlen als etwa den Business Angel oder Risikokapitalgeber (Venture Capital Manager). Eine öffentliche Förderstelle, wie die AWS (Bundesförderbank für Unternehmen) interessieren wiederum andere Details als die Wirtschaftsförderungsstelle des eigenen Bundeslandes.
Je spezifischer und klarer man formuliert, desto höher die Chance auf die Zusage von Fremdkapital oder Förderungen.
Das „Executive Summary“ ist die Zusammenfassung aller nachfolgenden Kapitel im Businessplan. Jeder externe Experte weiß es zu schätzen, wenn er im Executive Summary bereits alle wichtigen Informationen auf einen Blick erhält.

Mindestumsatzrechnung
€ 80 /Stunde
Ideal für kleinere Gründungen
- Erstellung zusammen mit dem Gründer
- Berechnungsart nach Branchen-Kennzahlen
- Kann vom Gründer selbst weiterbearbeitet werden
- Dient z.B. als Planrechnung für den Antrag für das Unternehmensgründungsprogramm (UGP) des AMS
4-Jahreskalkulation
€ 100 /Stunde
Für größere Gründungungen
- List text one
- List text two
- List text three
- List text four
Businessplan
€ 120 /Stunde
Kompletter Businessplan
- List text one
- List text two
- List text three
- List text four